Regeln

Die Stettiner Eisbahn ist von November bis März geöffnet, gemäß dem von ARKONA GROUP Fornalscy Sp.j., im Folgenden als „Eisbahnbetreiber“ bezeichnet, festgelegten Zeitplan.

Die Eisbahn wird rund um die Uhr überwacht.

Jeder Benutzer der Eisbahn nutzt sie freiwillig und ist sich der Gefahren / Bedrohungen und möglichen Verletzungen und Verletzungen während der Fahrt bewusst, für die ARKONA GROUP Fornalscy Sp.j. keine Verantwortung trägt.

  1. Personen, die die Eisbahn benutzen, sind verpflichtet, diese Bestimmungen und die Anweisungen der Personen, die die Eisbahn betreiben, einzuhalten, andernfalls können sie die Eisbahn nicht benutzen.
  2. Grundlage für den Zutritt zur Eisbahn ist eine gültige Eintrittskarte (Karte). Der Eisbahnbetreiber behält sich das Recht vor, die Anzahl der Personen, die die Eisbahn nutzen, zu begrenzen (z. B. wenn die Anzahl der Personen, die die Anlage nutzen, die freie Nutzung verhindert, hat der Mitarbeiter das Recht, den Zugang zur Anlage und zum Eisschild vorübergehend auszusetzen).
  3. Die Gebühren für die Eisbahn Stettin finden Sie in der Preisliste. Für ungenutzte Tickets wird keine Rückerstattung gewährt.
  4. Die Nutzung der Eisbahn durch Kinder bis 10 Jahre erfolgt nur in Anwesenheit und unter Aufsicht eines erwachsenen Erziehungsberechtigten (mit Schlittschuhen ausgestattet). Kinder bis 10 Jahre dürfen die Eisbahn in Abwesenheit eines Erziehungsberechtigten nicht betreten. Die Pflegekraft ist für das ordnungsgemäße Verhalten der Benutzer und für ihre Sicherheit verantwortlich.
  5. Es ist verboten, die Eisbahn für Personen zu betreten, deren Zustand auf den Konsum von alkoholischen Getränken oder Betäubungsmitteln hinweist.
  6. Die Nutzer der Eisbahn tragen das Risiko, das mit dem Amateur-Eislaufen verbunden ist.
  7. Personen, die die Oberfläche der Eisbahn benutzen, sind verpflichtet, beim Fahren, das in eine Richtung erfolgen sollte, äußerste Vorsicht walten zu lassen. Die Fahrtrichtung wird vom Personal der Eisbahn festgelegt. Die Änderung der Fahrtrichtung erfolgt nur bei dem Signal, das vom Soundsystem der Eisbahn vorgegeben wird.
  8. Es wird empfohlen, in einem warmen Mantel, Handschuhen und Helm zu fahren, besonders Kinder.
  9. Jedes Mal, wenn Sie Eisschnellläufer, Schläger, Hockeypucks und andere ähnliche Gegenstände verwenden, ist die Zustimmung des Eisbahnbetreibers erforderlich.
  10. Personen, die die Eisbahn benutzen, ist es untersagt, gefährliche Situationen für die Benutzer der Eisbahn zu schaffen, insbesondere:
  • Rennen und gefährliche Spiele organisieren
  • Fahren mit Kindern auf den Händen
  • auf Bands sitzen, die die Eisbahn umgeben, und darüber springen.
  • Konsum von alkoholischen Getränken und anderen Rauschmitteln
  • Verbrauch auf der Oberfläche der Eisbahn
  • absolutes Verbot von Personen in einem Staat, der den Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln angibt
  • Zerstörung von Ausrüstung und Geräten der Eisbahn
  • Gehen Sie in gewöhnlichen Schuhen auf der Oberfläche der Eisbahn
  • Tiere auf die Eisbahn bringen
  • Schneewerfen
  1. Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
  2. Die Einfahrt von Kraftfahrzeugen in die Eisbahn ist nur nach vorheriger Zustimmung des Betreibers gestattet.
  3. Für die Erste Hilfe sollten Sie sich beim Eisbahnservice melden.
  4. Für Dinge, die auf der Eisbahn zurückgelassen werden, trägt der Betreiber keine Verantwortung.
  5. Für Schäden an Mobiltelefonen, MP3-Playern usw. Das Bringen zur Eisbahn Der Betreiber reagiert nicht.
  6. Es gibt einen Verleih in der Eisbahn. Die Gebühr für den Verleih von Schlittschuhen wird an der Kasse vor dem Betreten der Eisbahn bezahlt. Die Nutzung der Miete ist durch die „Mietbedingungen“ geregelt.
  7. Festgestellte Schäden (m.in Schäden am Eisschild oder an der Ausrüstung), Unfälle (an denen Eisbahnbenutzer beteiligt sind) oder Unregelmäßigkeiten sollten unverzüglich der Reinigung oder dem Service der Anlage gemeldet werden.
  8. Wenn ein Schaden festgestellt wird, wird der für den Schaden verantwortlichen Person dieser in erheblichem Umfang in Rechnung gestellt.
  9. Nach dem Verlust der Magnetkarte behalten sich die Mitarbeiter der Eisbahn zusätzlich zur Erhebung einer Reinigungsgebühr das Recht vor, personenbezogene Daten aufzuschreiben, um festzustellen, ob Schlittschuhe des Vermieters nicht auf die verlorene Karte heruntergeladen wurden.
  10. Jeder Vandalismus oder andere gefährliche Ereignisse, die auf der Eisbahn stattfinden, sollten dem Eisbahnbetreiber gemeldet werden – Tel. 508242900 oder Notrufnummer 112

Jeder, der die Eisbahn benutzt, ist verpflichtet, die oben genannten Vorschriften zu lesen und die Regeln einzuhalten. Personen, die sich nicht an die Bestimmungen dieser Vorschriften halten, werden von der Eisbahn entfernt, und gegen sie können Verwaltungssanktionen verhängt werden (Geldbußen bis zu 500 PLN).

Vertreter der Sicherheitsfirma sind berechtigt, das Verhalten auf der Stettiner Eisbahn zu kontrollieren und entsprechend zu reagieren.


ARKONA GRUPPE Fornalscy Sp.j.

Stettin am 10.10.2011